Urlaub mit Hund
Auszeit mit der ganzen Familie
Verbringen Sie einen unvergesslichen Urlaub mit Ihrem vierbeinigen Familienmitglied in unseren exklusiven, neuen Ferienwohnungen am Jagglinghof in St. Ulrich am Pillersee. Unsere modernen Unterkünfte bieten nicht nur luxuriösen Komfort, sondern sind auch auf die Bedürfnisse von Hundebesitzern zugeschnitten.
Die großzügigen Ferienwohnungen sind geschmackvoll eingerichtet und verfügen über vollausgestattete Küchen, gemütliche Wohnbereiche und atemberaubendem Bergblick. Hier können Sie sich gemeinsam mit Ihrem Hund entspannen und die malerische Umgebung genießen.
Der Jagglinghof liegt inmitten der Tiroler Natur, bietet zahlreiche Wanderwege und Aktivitäten für Hundebesitzer.
Die exklusiven Ferienwohnungen am Jagglinghof garantieren einen Urlaub, bei dem Sie und Ihr Hund sich gleichermaßen wohlfühlen. Erleben Sie Tirol von seiner schönsten Seite und schaffen Sie gemeinsame Erinnerungen, die Sie noch lange begleiten werden.
Damit Ihre wohlverdiente Ferienzeit unbeschwert und erholsam wird, haben wir einige Richtlinien für Hundehalter erstellt.
Richtlinien für Hundehalter
Für unvergessliche Urlaubsmomente
ALLGEMEINES:
Der Hund ist außerhalb der Ferienwohnung im ganzen Haus und dem Bauernhof an der Leine zu führen. Wir bitten um Verständnis, dass Hunde im Stall nicht erlaubt sind.
VERHALTEN IN DEN FERIENWOHNUNGEN:
Bringen Sie bitte für Ihren Hund eine eigene Schlafgelegenheit (Hundedecke, Körbchen, versperrbare Hundebox, ...) mit. Die Polstermöbel wie Sofa, Betten, Sitzgelegenheiten etc. sind für Hunde absolut tabu. Wir bitten um Ihre Rücksichtnahme.
FREILAUF & LEINENPFLICHT:
In der gesamten PillerseeTal-Region möchten wir darauf hinweisen, dass auf allen öffentlichen Straßen und Wegen, sowohl im Sommer als auch im Winter, grundsätzlich eine Leinenpflicht besteht. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Tourismusverbandes.
HUNDEKOT ENTSORGUNG:
Um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten, bitten wir darum, die Wege und Wiesen rund um den Jagglinghof sowie die Wanderwege sowohl im Sommer als auch im Winter sauber zu halten und die Gassi-Sackerl-Spender zu nutzen. Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Hundes zu beseitigen.